Werkstatt

Begutachtungszeitraum

  • seit 2002 gilt die 3-2-1 Regelung: bei PKW / Kombi und Anhänger bis 3,5 t Gesamtgewicht ist die erste §57a-Begutachtung 3 Jahre nach Erstanmeldung, die zweite Überprüfung nach weiteren 2 Jahren und dann jährlich vorgeschrieben.
  • Historische Fahrzeuge: alle zwei Jahre
  • Alle anderen Fahrzeuge: jährlich


Der Toleranzzeitraum für die Pickerl--Überprüfung beträgt 6 Monate. Er beginnt 1 Monat vor und endet 4 Monate nach Fälligkeit (Monat der Erstzulassung). der Überprüfungstermin für die §57a-Begutachtung richtet sich nach dem Monat der ersten Zulassung.