Auszeichnungen & Berechtigungen

Wir stehen als Meisterbetrieb für Tradition und für die Zukunft. Jetzt dürfen wir uns auch mit einem Gütesiegel auszeichnen, um die Qualtität unseres Meisterbetriebs gegenüber unseren Kunden zu zeigen. Geprüfte Qualität die sich zeigen kann!

 

Wir überprüfen Ihr Kraftfahrzeug bis 3.5 t und Anhänger (un)gebremst bus 1750 kg.

Vorteile der §57a-Begutachtung

- Objektive Diagnose
- Geringer Kostenbeitrag
- Hinweis auf nur wirklich notwendige Reparaturen
- Persönliche Beratung
- Sicherstellung der Verkehrs- und Betriebssicherheit
 

Begutachtungszeitraum

- seit 2002 gilt die 3-2-1 Regelung: bei PKW / Kombi und Anhänger bis 3,5 t Gesamtgewicht ist die erste §57a-Begutachtung 3 Jahre nach Erstanmeldung, die zweite Überprüfung nach weiteren 2 Jahren und dann jährlich vorgeschrieben.

- Historische Fahrzeuge: alle zwei Jahre

- Alle anderen Fahrzeuge: jährlich

Der Toleranzzeitraum für die Pickerl--Überprüfung beträgt 6 Monate. Er beginnt 1 Monat vor und endet 4 Monate nach Fälligkeit (Monat der Erstzulassung). der Überprüfungstermin für die §57a-Begutachtung richtet sich nach dem Monat der ersten Zulassung.